Rechtliche Informationen

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Die Stadt Würzburg hat für die Bedarfsträger der Stadt Würzburg eine zentrale Ausgabestelle für die vom Land Bayern zu Verfügung gestellte Bedarfsmittel eingerichtet.

Von den berechtigten Bedarfsträgern können hier bestimmte Bedarfsmittel soweit verfügbar bestellt werden.

Der Bezug / Abholung ist nach erstellen eines Accounts möglich und wird im Einzelnen über die Stadt Würzburg durch das Amt für Zivil- und Brandschutz geprüft.

Da die Kostenfrage durch den Freistaat Bayern noch nicht abschließend geklärt ist, 
behält sich die Stadt Würzburg vor, entstandene Kosten zu einem späteren Zeitpunkt zu verrechnen! 

Die Ausgabe der Materialien erfolgt nach Erhalt des Lieferscheins beim Amt für Zivil- und Brandschutz der Stadt Würzburg.

Bedarfsträger:

  • Krankenhäuser
  • Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe u. ä., Hospize (siehe anliegende Liste der Einrichtungsarten)
  • Altenheime
  • Ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte soweit eine ausreichende Belieferung über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) nicht erfolgt
  • Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)
  • Zahnärztinnen/Zahnärzte
  • Hebammen
  • Heilmittelerbringer
  • Bestatter

Liste der Einrichtungsarten mit Bedarf Schutzausrüstung im Zusammenhang mit Infektionsschutz Covid 19:
Stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen mit und ohne eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen Altenheime, Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Ambulant betreute Wohngemeinschaften, Intensivpflegerische ambulant betreute Wohngemeinschaften, Betreute Wohngruppen für Menschen mit psychischer Behinderung, Betreutes Wohnen, Hospize für Erwachsene und Kinder, SAPV-Teams Erwachsene / Kinder, Ambulante Hospizdienste Erwachsene / Kinder, Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, Wohnheime für Menschen mit Behinderung mit Tagesbetreuung und Pflege, Wohnheime für Menschen mit Behinderung mit Förderstätten, Wohnheime für Menschen mit Behinderung ohne Tagesbetreuung, Betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung (ambulant und stationär), Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung, Einrichtungen der Pflege für Menschen mit Behinderung mit Versorgungsvertrag nach SGB XI, Sonstige stationäre Wohnformen für Menschen mit Behinderung, Stationäre sozialtherapeutische Einrichtungen und Außenwohngruppen, Einrichtungen der Obdachlosenhilfe, Betreutes Einzelwohnen für Menschen mit psychischer Behinderung/Erkrankung, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung nach § 45 SGB VIII, Teams der Mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe), Ambulante Pflegedienste/Sozialstationen.