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Bedarfsträger

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Datenschutz

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Wer ist Bedarfsträger:

  • Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime, Altenheime, Hebammen
  • Ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte soweit eine ausreichende Belieferung über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) nicht erfolgt
  • Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD), Zahnärztinnen/Zahnärzte
  • Heilmittelerbringer, Bestatter