Ich bin bereits registrierter Bedarfsträger
Wer ist Bedarfsträger:
- Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime, Altenheime, Hebammen
- Ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte soweit eine ausreichende Belieferung über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) nicht erfolgt
- Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD), Zahnärztinnen/Zahnärzte
- Heilmittelerbringer, Bestatter